Diese neue Marktrolle ist entstanden, nachdem die Beschlusskammer 6 der BNetzA im Dezember 2020 neue Standards im Rahmen der Marktkommunikation festgelegt hat. Mit der Einwilligung des Anschlussnehmers darf der Energieserviceanbieter nicht nur Messwerte beim zuständigen Messstellenbetreiber anfragen, sondern auch die Messreihen analysieren oder einem beauftragten Dienstleister des Anschlussnehmers die Daten mit dem Ziel der Energieoptimierung zur Verfügung stellen. Der Energieserviceanbieter erhält mit der Einwilligung des Anschlussnehmers das Recht, Messwerte beim zuständigen Messstellenbetreiber anzufragen. Diese Daten können dann genutzt werden, um Energiemanagementlösungen zu entwickeln, die den Anschlussnehmern helfen, ihren Energieverbrauch zu optimieren. Der Energieserviceanbieter kann auch die Messreihen analysieren und einem beauftragten Dienstleister des Anschlussnehmers die Daten mit dem Ziel der Energieoptimierung zur Verfügung stellen. Um als Energieserviceanbieter nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) tätig zu werden, muss der Anschlussnehmer über ein eingebautes intelligentes Messsystem verfügen. Solche Systeme werden von BlueMetering angeboten. Der Einsatz von Smart Meter bietet viele Vorteile für die Nutzer. Damit diese auch von den Mehrwerten durch den Energieserviceanbieter profitieren können, ist ein flächendeckender und zügiger Roll-Out von intelligenten Messsystemen unerlässlich.